Willkommen im Notariat Dr. Patrick Schweda
Öffentlicher Notar – Haugsdorf
Als öffentlicher Notar bin ich Ihr verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner für alle Rechtsfragen sowie die Abwicklung von Liegenschaftsübertragungen, Familienrechts-, Obsorge- und Erbrechtscausen, Gesellschaftsgründungen sowie die laufende Betreuung Ihres Unternehmens. Zu meinen berufsspezifischen Tätigkeitsschwerpunkten zählen weiters insbesondere die Beglaubigung von Unterschriften, die Herstellung beglaubigter Kopien, die Errichtung von Notariatsakten und Protokollen sowie die Vertretung vor Behörden und Gerichten. Im Verlassenschaftsverfahren fungiere ich zudem als Gerichtskommissär.
Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes von Gesetzes wegen berufen, öffentliche Urkunden zu errichten. Öffentliche Urkunden begründen vollen Beweis dessen, was darin vor dem Notar als Urkundsperson bezeugt wird. Er hat zudem die Interessen aller an einem Rechtsgeschäft beteiligten Personen objektiv zu wahren. Die notarielle Tätigkeit dient daher in erster Linie der Streitverhütung.
Ich biete das gesamte notarielle Leistungsspektrum an und trete dafür ein, für alle Beteiligten vorteilhafte Lösungen anzubieten.
Für Ihr Anliegen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Der Notar
Als wesentliche Konstante der österreichischen Rechtsordnung garantiert der Notar unabhängige Rechtsberatung und ist Ihr Ansprechpartner im außerstreitigen Rechtsbereich.
Vertrauen, Zuverlässigkeit, Diskretion und Lösungskompetenz bilden die Basis der Zusammenarbeit mit meinen Klienten. Ich berate meine Klienten umfassend in allen rechtlichen Fragestellungen und erarbeite mit ihnen gemeinsam vorteilhafte Lösungen. Dies beginnt bereits im Vorfeld mit außergerichtlicher Beratung, wodurch Folgeprobleme vermieden werden können.
Als Experte im Bereich des Erb-, Familien-, Obsorge-, Unternehmens- und Liegenschaftsrechts sowie als Autor einschlägiger juristischer Fachbeiträge profitieren Sie von meiner stets aktuellen Kenntnis der Rechtsprechung, die ich in die Bearbeitung und Lösung Ihres Anliegens einfließen lasse.
Ich berate meine Klienten kompetent, rasch und vor allem persönlich. Dadurch entstehen keine Reibungsverluste durch ständig wechselnde Sachbearbeiter und auch keine durch mehrmaliges Einarbeiten in Ihr Anliegen hervorgerufenen Mehrkosten.
Über mich
Dr. Patrick Schweda
geboren 1982 in Hallein
- im Notariat seit 2009
- Rechtsanwaltsprüfung 2013
- Öffentlicher Notar in Haugsdorf seit 2016
- Redaktionsmitglied der Interdisziplinären Fachzeitschrift für Familienrecht (iFamZ)
- Lehrbeauftragter an der Universität Innsbruck
Leistungen
Veröffentlichungen
Kommentarliteratur
- Kommentierung des Gesetzes vom 25. Juli 1871 betreffend das Erfordernis der notariellen Errichtung einiger Rechtsgeschäfte (Notariatsaktsgesetz) in Zib/Umfahrer (Hrsg), Notariatsordnung (2023)
- Kommentierung der §§ 797 – 824 ABGB (Erbschaftserwerb) in Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg), Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar, 3. Auflage (2021)
Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften
- Über den frei werdenden Anteil aus der Minderung des Pflichtteils eines noch lebenden Pflichtteilsberechtigten, iFamZ 2023, 163
- Rechtsprobleme bei Sicherstellung des Pflichtteils, iFamZ 2023, 102
- Endgültige Erbringung des Vermögensopfers, iFamZ 2022, 307
- Rückwirkung hinzu- und anrechnungsrechtlicher Bestimmungen nach dem ErbRÄG 2015 verfassungswidrig? iFamZ 2022, 260
- Erbschaftserwerb und Baumhaftung, iFamZ 2022, 146
- Kleinbetragssparbücher im Vorverfahren, iFamZ 2022, 90
- Kleinbetragssparbücher in der Verlassenschaftsabhandlung, iFamZ 2022, 43
- Unterzeichnungsreihenfolge beim fremdhändigen Testament, iFamZ 2021, 351
- Bewertung einer ausländischen Fondsbeteiligung, iFamZ 2021, 224
- Hinzu- und Anrechnungsprobleme, iFamZ 2021, 177
- Parteienanschrift als Indiz für Erbunwürdigkeit, iFamZ 2021, 117
- Akteneinsicht durch den Erbenmachthaber, iFamZ 2021, 50
- Die Erbrechtspraxis bleibt, der Autor aber wechselt erneut, iFamZ 2021, 50
- Pflichtteilsstundung versus Sicherstellung des Pflichtteils, iFamZ 2020, 53
- Kein Zugriff auf gesperrte Bankkonten mittels Amtsbestätigung, iFamZ 2019, 120
- Kreditverträge und vollstreckbare Notariatsakte, ÖBA 2017, 534
- Amtsbestätigungen für Lebensgefährten, EF-Z 2017, 58
- Das Verlassenschaftsinventar (Teil 2), EF-Z 2016, 247
- Das Verlassenschaftsinventar (Teil 1), EF-Z 2016, 187
- Spezialfragen der Inventarisierung, EF-Z 2015, 287
- Zur Überwachungs- und Verbücherungsverpflichtung des Gerichtskommissärs nach § 182 Abs 2 AußStrG, NZ 2015, 201
- Zur Transmission an den Fiskus, NZ 2014, 37
- Zur Ausfolgung von Legaten (Teil 2) – gesellschaftsrechtliche Aspekte, NZ 2012, 161
- Zur Ausfolgung von Legaten, NZ 2011, 161
- Erbensuche und Kompetenzkonflikte de lege lata und de lege ferenda, NZ 2010, 225
Glossen und Entscheidungsanmerkungen
- Ungewöhnliche eigenhändige Nuncupatio, iFamZ 2023, 60
- Rekurslegitimation im Verlassenschaftsverfahren, iFamZ 2023, 52
- Keine Hinzurechnung mangels Treuhandschaft, iFamZ 2022, 157
- Aufhebung einer letztwilligen Verfügung nach Beendigung der Lebensgemeinschaft, iFamZ 2022, 147
- Identifizierbarkeit der Testamentszeugen, iFamZ 2021, 356
- Herstellung der äußeren Urkundeneinheit beim fremdhändigen Testament, iFamZ 2021, 291
- Letztwillige Weisung an den Stiftungsvorstand, iFamZ 2021, 236
- Bezugsrecht aus Lebensversicherung bei überschuldeter Verlassenschaft, iFamZ 2021, 230
- Kein Verstoß gegen österreichischen ordre public durch englisches Erbrecht, iFamZ 2021, 226
- Haftung des Geschenknehmers bei Hinzurechnung nach Ablauf der Zweijahresfrist, iFamZ 2021, 185
- Fremdhändiges Testament in losen Blättern; Herstellung der äußeren Urkundeneinheit uno actu mit dem Testiervorgang, iFamZ 2021, 122
- Gläubigeraufforderung bei kridamäßiger Verteilung der Verlassenschaft, iFamZ 2021, 121
- Schenkungsvertrag auf den Todesfall und freies Viertel, iFamZ 2021, 56
- Fremdhändiges Testament in losen Blättern – die Fortsetzung der Fortsetzung, iFamZ 2021, 54
- Keine Akteneinsicht eines Hinzurechnungsberechtigten in den Aufteilungsakt, iFamZ 2021, 53
- Das fremdhändige Testament in losen Blättern – die Fortsetzung, iFamZ 2020, 179
- Aufnahme einer Verfügungsberechtigung in den Einantwortungsbeschluss, iFamZ 2019, 201
- Erzwingung einer Auskunftspflicht des Kreditinstituts, iFamZ 2018, 363
- Inventarisierung einer vermeintlich übergebenen Liegenschaft, iFamZ 2018, 361
- Exekution in Liegenschaft, auf der eine Nacherbschaft angemerkt ist, iFamZ 2017, 401
- Bewertung des Schenkungspflichtteils, iFamZ 2017, 276
- Aufschiebend bedingte Besitznachfolgerechte und obligatorische Übertragungsverpflichtungen, iFamZ 2017, 111
- Ablauf der Zweijahresfrist nach Schenkung an nicht pflichtteilsberechtigte Schwiegertochter – Umgehung oder Rechtsmissbrauch? iFamZ 2017, 109
- Auskunftspflicht der Bank gegenüber dem Gerichtskommissär hinsichtlich eines gemeinschaftlichen Namenssparbuchs, NZ 2015, 356
- Kraftloserklärung nach § 67 AktG, NZ 2015, 229
- Negativer Kompetenzkonflikt bei öffentlicher Feilbietung nach § 12 Abs 2 WEG 2002, EF-Z 2015, 137
Monographien
- Rechtliche Aspekte der Stammzellenforschung – Eine rechtsvergleichende Studie zwischen Österreich und Großbritannien (2013)
Beiträge in Massenmedien
- ServiceTipp, IMMO-Kurier, 22.10.2016, S. 60
Barrierefreie Kanzlei
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet unter anderem auch Notare, den Zugang zu Rechtsdienstleistungen und rechtlicher Beratung barrierefrei zu ermöglichen.
Barrierefrei sind bauliche Anlagen dann, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
In meine Kanzlei im 2. Stock des Hauses 2054 Haugsdorf, Hauptplatz 1, gelangen Sie nur über das Stiegenhaus. Ein Lift ist nicht vorhanden.
Da ich aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage bin, die vom Gesetzgeber vorgeschriebene bauliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung herzustellen, bin ich gerne bereit, meine notariellen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung an einem anderen Ort (Ausweichlokal) Ihrer Wahl oder bei Ihnen zu Hause anzubieten.
Sollten Sie aufgrund des mangelnden baulichen barrierefreien Zugangs nicht in der Lage sein, meine Kanzlei aufzusuchen, so bitte ich um entsprechende telefonische Bekanntgabe, bestenfalls gleich im Zuge der Terminvereinbarung.
Kontakt
Dr. Patrick Schweda
Hauptplatz 1
2054 Haugsdorf
Tel.: +43 (0)2944 22 03
Fax: +43 (0)2944 22 03 – 5
kanzlei@notariat-schweda.at
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